§1 Rücktritt durch den Teilnehmer:

Bei bloßem Nichterscheinen zu dieser LAN Party kann die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.


§2 Rücktritt durch den Veranstalter:

Wir behalten uns das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung jederzeit absagen zu können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Durchführung, trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird (zum Beispiel Teilnehmer, die vorsätzlich Viren, Trojanische Pferden etc. verbreiten oder trotz Abmahnung andere Teilnehmer fortwährend belästigen und beleidigen oder verbotene Spiele spielen). Der Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt dabei. Dadurch eventuelle entstehende Kosten und rechtliche Konsequenzen trägt der Störer dabei allein. Wir verweisen dabei darauf, dass den Anweisungen des Veranstalters und dessen festen Mitarbeitern unbedingt Folge zu leisten ist.


§3 Haftung der Teilnehmer:

Sollte ein Teilnehmer während der Party Sachschäden verursachen, so haftet er hierfür unbeschränkt (unabhängig davon ob mutwillig oder nicht) und in voller Höhe und kann ohne Aufschub sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Des weiteren erfolgt gegebenenfalls eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung, Handy ...) selbst. Für Verlust und Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung. Bei Abhandenkommen (Diebstahl) von Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.


§4 Nutzung von Software:

Jeder Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für seine mitgebrachten und freigestellten Daten. Wir weisen darauf hin, dass die Verbreitung von illegalen Daten und urheberrechtlich geschützter Software nach Deutschem Recht untersagt ist. Auch die Weitergabe von indizierter Software an Jugendliche wird strikt untersagt. Der Veranstalter lehnt in dieser Hinsicht jegliche Verantwortung ab. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeglicher Einsatz/Besitz von nicht lizenzierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist. Für die Benutzung/Besitz jugendgefährdender Spiele/Darstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§5 Einbringen eigener Geräte:

Das Verwenden selbstgebauter Geräte ist untersagt. Des weiteren sind eigenmächtige Umbauten des Netzwerkes nicht gestattet. Jeder Teilnehmer muss unbedingt die von uns zugewiesene IP-Adresse verwenden. Das Gleiche gilt für die Einbringung von Erweiterungen wie Switches, Hubs oder ähnlichen Geräten.
Der mitgebrachte PC sollte sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, ebenso mitgebrachte Teile wie Verteilersteckdosen, Kabel etc. Für eventuelle Schäden bei andern Teilnehmern und dem Veranstalter durch defekte Geräte, haftet voll der Verursacher.


§6 Gesundheitliche Schäden:

Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
 

§7 Bestimmungen während der LAN Party:

Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer  auszuschließen. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot in dem Raum. Nahrungsmittel und Getränke können für den privaten Gebrauch mitgebracht werden. Alkohol ist in geringen Mengen gestattet. Sollte die Alkholkonsumierung aber Überhand nehmen, kann auch von uns eine allgemeines oder Personengebundenes Alkoholverbot ausgesprochen werden. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern etc. ist nicht gestattet bzw. nur in Einzelfällen auf Grund einer speziellen Genehmigung der Veranstalter. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Sollte dennoch derartiges festgestellt werden, werden dem Betreffenden sämtlich Kosten für Zeit, Arbeit und Ärger etc. zu bei uns üblichen Arbeitstarifen in Rechnung gestellt. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten möglichst zu regulieren. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügunkstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen möglichst schnell nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. Es darf nur außerhalb der Halle geraucht werden.


§8 Beginn und Ende der LAN Party:

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben. Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.


§9 Akzeptanz der Hallenordnung:

Durch das akzeptieren der AGB´s wird automatisch die Hallenordung der Colditzer Sporthalle akzeptiert. Diese ist vor Ort nachlesbar.

 

§10 Ankündigungen

Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigten Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese.
 

§11 Abbruch

Bei einem vorzeitigen Abbruch der LAN-Party, bei einer nur teilweisen Durchführung der Veranstaltung, zum Beispiel durch Stromausfälle oder durch die Beschädigung von Netzwerktechnik, oder bei einer nicht zufrieden stellenden Durchführung im Sinne der Teilnehmer, ist der Veranstalter nicht dazu verpflichtet, die Teilnehmer finanziell oder anderweitig zu entschädigen.


§12 Rechtsschutz:

Sollte einer dieser Punkte ungültig oder rechtswidrig sein, so betrifft das nicht die anderen Punkte.